Schulung "Anwendung von PSA gegen Absturz auf Dächern"

Anwenderlehrgang PSA gA, gemäß BGR 198/199/203, spezifiziert für Dachstrukturen

Diese Schulung kann auch als Fallschutzlehrgang oder als Sicherheitstraining auf Dächern bezeichnet werden.

Zielgruppe:

Dachdecker, Dachdeckerunternehmer, Zimmermänner oder Photovoltaikmonteure, die im Rahmen kurzfristiger Arbeiten oder Bestandsaufnahmen unter Anwendung von PSA gA (persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz – Sicherheitsgeschirr) den absturzgefährdeten Bereich Dach betreten wollen.

In diesen Fällen ist der Verzicht auf kollektive Sicherungsmethoden wie Gerüste, Fangnetze und Hebebühnen zulässig.

Zulassungskriterien

  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. Gültiger Nachweis über eine erfolgte 16-stündige Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate, oder alternative Qualifikation entsprechend BGI 509
  3. Gültiger Nachweis über eine erfolgte Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (gemäß BGG 504, Untersuchungsgrundsatz G41), ausgestellt von einem Arbeitsmediziner

Teilnehmerzahl:

Der Lehrgang findet statt, wenn in der Summe mindestens 3 Teilnehmer angemeldet sind.
Maximale Teilnehmerzahl = 6.

Termine:

siehe Menüpunkt “Ausbildungstermine”

Lehrgangsdauer:

1 Tag
Bei Schulungen an einem Realobjekt beläuft sich die Lehrgangsdauer auf 2 Tage

Schulungsstandort:

Unsere Schulungen erfolgen in Nierstein bei Mainz

Lehrgangsgebühr:

200 €/Person zzgl. gesetzl. Mwst. (eintägige Ausbildung)

Erforderliche Ausrüstung:

Jeder Teilnehmer benötigt eine komplette Ausstattung von geeigneter PSA gA. Diese Ausrüstung muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden!

Auf Ihren Wunsch hin übersenden wir Ihnen eine Materialliste mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen, abhängig vom gebuchten Lehrgang.

Im Bedarfsfalle stellen wir auch Leihausrüstungen und bieten jegliche Ausrüstungsgegenstände zum Verkauf an.

Lehrgangsinhalte:

  1. Detaillierte Kenntnis der einschlägigen Terminologie.
  2. Grundkenntnisse der einschlägigen Bestimmungen für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen mit den wichtigsten Aussagen der Regelwerke, Voraussetzungen für das eingesetzte Personal.
  3. Kenntnisse der aktuellen Sicherheitsrichtlinien der Berufsgenossenschaften, insbesondere der BGV A1, BGR 198,199 und 203.
  4. Grundkenntnisse über die Anforderungen an die Baustellenvorbereitung / Einsatzplanung.
  5. Grundkenntnisse über die Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. der Aufsichtsführung.
  6. Grundkenntnisse über die Erstellung einer Gefährdungsermittlung, Wichtigkeit der Betriebsanweisung.
  7. Grundkenntnisse über Material/Ausrüstung, dessen Auswahl und seiner spezifischen Eigenschaften, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät.
  8. Grundkenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken; incl. Grundkenntnise über transportable Anker .
  9. Kenntnisse der Sturzphysik und der Sicherungstechnik.
  10. Kenntnisse der Medizinische Aspekte
  11. Verkehrswege auf dem Dach
  12. Begehbarkeit von Bauteilen auf dem Dach oder dem Dach selbst
  13. Rettung nach unten, Rettung nach oben bei Stürzen über die Dachkante oder nach einem Durchbrechen durch die Dachfläche oder nicht begehbaren Bauteilen an Flach- und Steildächern
  14. Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort

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  • Es sind Mindesteinsatztage als Voraussetzung für die Level 3 Prüfung beschlossen worden!
  • Ab Juli 2012 sind mindestens 100 Einsatztage nachzuweisen!
  • Ab 2013 sind mindestens 250 Einsatztage nachzuweisen!
  • Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des Aufsichtsführenden Level 3´er!
  • Der FISAT empfiehlt den Level 3 Anwärtern sich adäquat auf die theoretischen Lehrgangs- inhalte vorzubereiten!

Das Gütesiegel für den Höhenzugang

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