Gesetzliche Grundlagen des Industriekletterns und der Anwendung von PSA gA

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für den Bereich "hoch gelegene Arbeitsplätze".

Auf dieser Seite geben wir Ihnen eine Sammlung von themenrelevanten Verordnungen, deren Konkretisierungen, Vorschriften, Regeln und Informationen an die Hand!

Diese Sammlung stellt nur eine Draufsicht zum Thema “Höhenarbeiten/Industrieklettern” dar (bei nationaler Anwendung, also in Deutschland), ein Anspruch auf Vollständigkeit hat diese Aufzählung nicht!
In Deutschland existieren allein über 1000 relevante Informationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten!

Diese Sammlung richtet sich an:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • SiGeKo´s
  • Kursteilnehmer
  • Anwender von seilunterstützten Zugangsverfahren

Die Inhalte nennen organisatorische Vorraussetzungen und  Ausführungsanweisung, um eine Höhenbaustelle rechtssicher durchführen zu können!

Wir beraten und schulen Sie gerne um den Inhalten gerecht werden zu können!


Verordnungen
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

 

Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1203 Befähigte Personen
TRBS 2121-1 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
TRBS 2121-2 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern
TRBS 2121-3 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
TRBS 2121-4 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

 

Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften
BGV A1  Grundsätze der Prävention
BGV C22  Bauarbeiten


Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
BGG 906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gA

 

Berufsgenossenschaftliche Regeln
BGR 117-1 Behälter, Silos und enge Räume
BGR 159 hochziehbare Personenaufnahmemittel
BGR 177 Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
BGR 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
BGR 199 Einsatz von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
BGR 203 Dacharbeiten

 

Berufsgenossenschaftliche Informationen
BGI/GUV-I 509 Erste Hilfe im Betrieb
BGI 525 Turm- und Schornsteinbauarbeiten
BGI 622 Belastungstabellen für Anschlagmittel …
BGI 657 Windenergieanlagen
GUV-I 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
GUV-I 757 Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen
BGI 772 Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen
BGI 826 Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen
BGI 5074 Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (Begehbarkeit von Bauteilen)
GUV-I 8525 Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik
BGI/GUV-I 8683 Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern
BGI/GUV-I 8691 Arbeiten an Funkstandorten
BGI/GUV-I 8699 Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma
BGI/GUV-I 8700  Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz
BG/GUV-SI 8013 Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen (für Menschen aus dem Bereich “Seiltechnik in der Erlebnispädagogik)
GUV-SI 8082 Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen (für Menschen aus dem Bereich “Seiltechnik in der Erlebnispädagogik”

 

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Neuigkeiten vom FISAT!

  • Es sind Mindesteinsatztage als Voraussetzung für die Level 3 Prüfung beschlossen worden!
  • Ab Juli 2012 sind mindestens 100 Einsatztage nachzuweisen!
  • Ab 2013 sind mindestens 250 Einsatztage nachzuweisen!
  • Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des Aufsichtsführenden Level 3´er!
  • Der FISAT empfiehlt den Level 3 Anwärtern sich adäquat auf die theoretischen Lehrgangs- inhalte vorzubereiten!

Das Gütesiegel für den Höhenzugang

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Industriekletterer ropeness unlimited - TV-Bericht

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